- Normenkontrollklage hat nur Bebauungsplan auf Rechtmäßigkeit überprüft
- Überprüfung von Kosten/ Nutzen, Verkehrsplanung usw. wurde nicht durchgeführt
Im vorliegenden Fall hat das VHG Mannheim im Rahmen einer Normenkontrolle den Gemeinderatsbeschluss zum Bebauungsplan Nordumfahrung auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Dies impliziert schon direkt, dass hier keine Untersuchungen zur Kosten-Nutzen-Analyse oder Verkehrsplanung und ähnlichem gemacht wurden. Dies kann so auch im Protokoll nachgelesen werden. Es wurde ausschließlich überprüft, ob der Beschluss mit höherem Recht vereinbar ist, d.h. z.B. ob alle Befangenheiten und alle Fristen beachtet wurden.
Es mag zwar sein, dass sich das VGH bezüglich der Durchführung einzelner Punkte des Bebauungsplans, wie z.B. der Verkehrsuntersuchung, geäußert hat, jedoch geschah dies nicht in einer Tiefe und Ausführlichkeit, um hier grundsätzliche Fehler zu erkennen. Das VGH ist hier in der komfortablen Situation, nicht direkt über die Enteignung, d.h. über den Eingriff ins Grundgesetz entscheiden zu müssen und muss daher nicht die Ergebnisse einzelner Untersuchungen in Frage stellen, sondern kann sich auf die formale Korrektheit konzentrieren.
Hierzu noch einmal entsprechende Auszüge aus Wikipedia und der Verwaltungsgerichtsordnung über den Sinn und Zweck der Normenkontrolle:
Wikipedia: Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen darauf hin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind.
Verwaltungsgerichtsordnung: § 47 [Normenkontrollverfahren]
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit
1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des Baugesetzbuchs,