Allgemeinwohl

Was „Allgemeinwohl“ bedeutet, ist immer eine Frage der Abwägung. Das Regierungspräsidium (RP) hat abgewogen und die Enteignung von Grundstücken für die Nordumfahrung abgelehnt. In seiner Begründung stellt es verschiedene Gemeinwohlbelange gegenüber: Die Belange des Klimaschutzes und die Sicherheit des Rad- und Fußgängerverkehrs auf der Jahnstraße sprechen demnach gegen die Nordumfahrung. Im Bereich zwischen Schule und Malteserhalle wären besonders die Schulkinder durch den umgeleiteten landwirtschaftlichen Verkehr einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Außerdem müsse man heute dem Klimaschutz ein besonderes Gewicht beimessen.

Demgegenüber stehen das Allgemeinwohl der Anwohner der Johanniterstraße. Hierzu das RP:

Nach alledem kommt von den Gemeinwohlbelangen, die für die Enteignung zum Vollzug
des Bebauungsplans „Nordumgehung“ streiten, lediglich der Verbesserung des
Gesundheitsschutzes der Anwohner der Johanniterstraße ein erhebliches Gewicht zu. Die
Verkehrsentlastung und die damit verbundene Lärmentlastung, die für den Fall der
Errichtung der Umgehungsstraße prognostiziert werden, erscheinen jedoch nicht so
wesentlich, dass sie sich gegen die privaten Eigentümerbelange und die gegen die
Enteignung streitenden Gemeinwohlbelange durchsetzen könnten.